Energieaudit

Große Unternehmen müssen gemäß § 9 EEffG für die Jahre 2015 bis 2020 entweder ein anerkanntes  Managementsystem implementieren, das gleichzeitig auch mindestens alle vier Jahre ein externes oder internes Energieaudit umfassen muss, oder alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchführen lassen.

Als große Unternehmen sind Unternehmen mit über 249 Mitarbeitern und/oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und einer Bilanzsumme über 43 Mio. Euro eingestuft.

Aufbauend auf unsere mehr als zwanzigjährige Erfahrung in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Bauphysik und Förderungsmanagement führen wir Energieaudits für Unternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Sektoren Gebäude, Prozesse und Transport durch.

Einen Überblick über alle weiteren Beratungsleistungen zu den Themen Energiebedarfsreduktion, Energieeffizienzsteigerung dem Einsatz erneuerbarer Energieträger finden Sie unter Energie- und Förderungsberatung für Unternehmen.

Die neue Fassung des Energieeffizienzgesetzes mit geplanter Gültigkeit ab 2023 befindet sich derzeit in der Entwurfsphase.

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