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CO2-Kompensation / Emissionszertifikate

Für Unternehmen, Organisationen und auch Privatpersonen ist die Reduktion ihres CO2-Ausstoßes ein immer wichtigerer Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und auf dem Weg zur Klimaneutralität.

CO2-Emissionen sind jedoch meist nicht zur Gänze vermeidbar. Mit dem Kauf von Emissionsreduktionszertifikaten (Carbon Credits, Emissionsgutschriften) aus Klimaschutzprojekten können Sie nicht vermeidbare CO2-Emissionen kompensieren.

Sie tragen dadurch zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen und darüber hinaus zu einer Verbesserung der Lebenssituation der lokalen Bevölkerung in den Projektgebieten bei. Dies geschieht beispielsweise durch Verbesserungen im Bereich von Gesundheitsversorgung, Bildung, Beschäftigung, Förderung von Frauen, etc.

Klimaschutz ist ein globales Anliegen. Für das Klima ist es nicht relevant, in welchen Teilen der Erde klimarelevante Emissionen freigesetzt werden. Die Umsetzung von emissionsmindernden Maßnahmen und die Bildung von Emissionssenken (z.B durch Aufforstung) im Rahmen von internationalen Klimaschutzprojekten sind ein wesentlicher, unbedingt erforderlicher Beitrag zur Erreichung von Klimaschutzzielen.

Wir empfehlen ausschließlich Projekte, die nach international anerkannten Standards, wie z.B. dem vom WWF ins Leben gerufenen GOLD STANDARD oder nach VCS (Verified Carbon Standard) zertifiziert sind. 

Zur Gewährleistung der erforderlichen Qualität und Transparenz werden diese Projekte in öffentlich einsehbaren Registern registriert. Über die gesamte Projektlaufzeit erfolgt ein kontinuierliches Monitoring des Projektes und die jährlich generierten Emissionszertifikate werden zertifiziert. 

Jedem Emissionszertifikat - äquivalent der Einsparung einer Tonne CO2 – wird im Register eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen. Beim Ankauf von Zertifikaten zur CO2-Kompensation werden die Zertifikate im Register stillgelegt. Eine Mehrfachverwendung ist somit ausgeschlossen.

Wir empfehlen, zur Kompensation von Treibhausgasemissionen -  wie in der PAS 2060 gefordert - ausschließlich Emissionszertifikate aus Projekten zu verwenden, die folgende Kriterien erfüllen:

  • • Additionalität (Zusätzlichkeit) 
  • • Permanenz
  • • Ausschluss von Doppelzählung von Emissionsminderungen 
  • • externe Verifizierung
  • • Generierung der Emissionszertifikate erst nach Realisierung der Maßnahme
  • • Registrierung der Projekte und der Emissionszertifikate (mit eindeutiger Zertifikatsnummer) in öffentlich einsehbaren Registern
  • • öffentlich einsehbarer Stillegungsvermerk für Emissionszertifikate in diesen Registern 

Eine Auswahl zur Verfügung stehender Kompensationsprojekte finden Sie hier.

Gerne erstellen wir ein, auf Ihre Unternehmensziele zugeschnittenes, Angebot für die Berechnung und/oder die Kompensation Ihres CO2-Ausstoßes.

Aufgrund vermehrter Anfragen bezüglich CO2-Kompensation über Projekte innerhalb der EU (z.B. Waldschutz, Aufforstung, etc. erlauben wir uns, auf diesbezüglichen Informationen der deutschen Emissionshandelsstelle des deutschen Umweltbundesamts  zu verweisen. Auszüge aus dieser Informationsseite: "...Erreicht nun ein inländisches Klimaschutzprojekt Emissionseinbindungen – z.B. in Wäldern und Mooren –, geschieht dies auf einer Fläche, die im deutschen Treibhausgasinventar erfasst und dadurch für das Klimaschutzziel bilanziert wird. Würde nun beispielsweise eine Privatperson eben diese bereits für das deutsche Klimaschutzziel bilanzierte Einbindungserfolge dazu nutzen, eigene Emissionen zu kompensieren und eine Klimaneutralität zu begründen, würde dadurch ein doppelter Klimaschutzerfolg suggeriert. Es läge eine Doppelzählung desselben Minderungserfolgs vor, ohne dass sich das nationale Ambitionsniveau erhöht hätte. Diese Doppelzählung besteht auch dann, wenn die Klimaschutzmaßnahme auf Flächen stattfinden, die im Eigentum des*der Akteurs*Akteurin selbst stehen, da die Flächen unabhängig vom Grundeigentum im deutschen Treibhausgasinventar erfasst werden. Diese Doppelzählungsproblematik macht Kompensation mit Minderungserfolgen aus Klimaschutzprojekten in Deutschland sehr komplex. Um die Doppelzählung zu verhindern, könnten auch in der deutschen Bilanz entsprechende Aufschläge ("corresponding adjustment") ausgewiesen werden. Oder es könnten extra Projekte/Projekt- oder Sektorbereiche zur Nutzung im Rahmen eines freiwilligen Kompensationsansatzes freigeben sein ("set aside"). Für Deutschland (oder die EU) sind bislang jedoch keine entsprechenden Mechanismen vorgesehen, die es erlauben würden, inländische oder innereuropäische Minderungserfolge dem freiwilligen Markt zu überlassen und aus dem nationalen Inventar herauszunehmen." 

"...es gibt eine Alternative. Klimaschutzprojekte – national wie international und egal ob innerhalb oder außerhalb eines NDC – können weiterhin finanziell unterstützt werden. Auch ohne jegliche Doppelzählungsgefahr. Die Alternative führt über ein geändertes Verwenden der Gutschriften und damit der einhergehenden Kommunikation: Hierbei kann der Minderungserfolg statt zur eigenen Neutralstellung besser als Beitrag zum Klimaschutzziel des Gastgeberstaates ausgewiesen und kommuniziert werden. Diese Kommunikation betont den geleisteten Klimaschutzbeitrag als gemeinsames Erreichen des Klimaschutzziels ("contribution claim“). Beispielhaft können Aussagen wie "Gemeinsam helfen wir Deutschland, seinen Klimaschutzbeitrag zu erreichen" oder „Auf dem Weg zur gemeinsamen Klimaneutralität“ getroffen werden. Statt einer eigenen, separaten Neutralität erklärt beispielsweise ein Unternehmen oder die öffentliche Verwaltung, einen finanziellen Beitrag zum Klimaschutzziel des Projektlands in Höhe der auszugleichenden Emissionen geleistet zu haben."

Kontaktieren Sie uns unverbindlich: 

Claudia Rosmanith  E: claudia.rosmanith@eecaustria.at  T: +43 664 4487178

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